Time-Stop Reglement

01 | Unverschuldeter Time-Stop
Unverschuldete Trainingsunterbrüche infolge Krankheit, Unfall, Militärdienst oder beruflichem Auslandaufenthalt (mit einer zusammenhängenden Mindestdauer von 2 Wochen) können kostenlos dem laufenden Abo gutgeschrieben werden. Diese Leistung wird nur gegen Vorweisung von ärztlichen Zeugnissen, Marschbefehlen, Bestätigungen vom Arbeitgeber usw. erbracht.

02 | Selbstverschuldeter Time-Stop
Urlaub und Sprachaufenthalte können dem laufenden Abo gutgeschrieben werden, falls diese eine zusammenhängende Mindestdauer von 4 Wochen (28 Tage), jedoch höchstens 6 Monaten aufweisen. Diese Leistung wird nur gegen Vorweisung einer Abwesenheitsbestätigung (Bestätigung einer Sprachschule, Flugticket, Hotelrechnung, Ticket von Fähren etc.) erbracht. Pro Vertragsjahr können maximal zwei solcher Time-Stops eingegeben werden.

03 | Vorgehen
Die Bestätigungspapiere müssen vor Ihrer Abwesenheit an der Reception einreicht werden. Bei späterem Eintreffen kann nicht garantiert werden, dass die volle Zeit berücksichtigt werden kann. Für die Berechnung des Time-Stops sind ausschliesslich die Daten in den Bestätigungspapieren massgebend.

Ein rückwirkender Time-Stop ist nur bei Unfall/Krankheit (unverschuldeter Time-Stop) möglich. In diesem Fall muss der Time-Stop mittels ärztlicher Bescheinigung, Marschbefehl oder Ähnlichem im ersten Monat nach Wegfall des Verhinderungsgrundes beantragt werden. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

04 | Anrechnung und Bearbeitungsgebühr
Die Kosten für den administrativen Aufwand betragen SFr. 20.00 pro Time-Stop und sind bei der Antragsstellung zu begleichen. Der berechnete Unterbruch wird als Zeitgutschrift lückenlos an Ihr bestehendes Abo angehängt. Eine Geldrückerstattung ist ausgeschlossen.

05 | Entscheidungskompetenz
Die Entscheidungskompetenz für die Bewilligung eines Time-Stops liegt bei der Centerleitung. Bei Missbrauch behält sich Body Gym das Recht vor, sofort und ohne Rückerstattung vom Vertrag zurückzutreten.